Ausbildungsplan
Das nö. Musikschulwesen hat insbesondere seit der Einführung des neuen Musikschulgesetzes 2000 einen enormen Wandel vollzogen. Eine der letzten Maßnahmen war die Überarbeitung der Rahmenlehrpläne durch die KOMU (Konferenz österr. Musikschulwerke) und die Entwicklung einer neuen, einheitlichen Prüfungsordnung durch das nö. Musikschulmanagement, welche als Qualitätsabzeichen für einheitliche Ausbildungsstandards in den Musikschulen sorgen soll. Der Musikschulverband Perschlingtal hat die hierfür notwendigen Auflagen erfüllt und setzt die neue Prüfungsordnung seit dem Schuljahr 2012/13 offiziell um.
Musikschulpass
Ein praktisches Hilfsmittel zur Veranschaulichung einer Musikschulausbildung ist der Musikschulpass (s. Rückseite). Jeder Schüler erhält pro Hauptfach einen solchen Pass, in den unter anderem die absolvierten Lernjahre, Ergänzungsfächer, Musikkunde-Kurse und Übertrittsprüfungen/Abzeichen eingetragen werden.


Wie funktioniert eine Musikschulausbildung?
Stufe | Zeitraum | Ergänzend | Übertritt in die nächste Stufe | Einschränkungen |
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Elementarstufe | 1-2 Jahre | Musikkunde Junior, Optional: Ergänzungsfach |
Öffentlicher Auftritt (alternativ Junior-Abzeichen) | Nur in begründeten Einzelfällen vor dem 8. Geburtstag |
Unterstufe | 3-4 Lernjahre | Musikkunde 1, Ergänzungsfach |
Übertrittsprüfung 1: Abzeichen Bronze |
Nur in begründeten Einzelfällen vor dem 10. Geburtstag |
Mittelstufe | 3-4 Lernjahre | Musikkunde 2, Ergänzungsfach |
Übertrittsprüfung 2: Abzeichen Silber |
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Oberstufe | 3-4 Lernjahre | Musikkunde 3, Ergänzungsfach |
Abschlussprüfung: Abzeichen Gold |
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Die Musikalische Früherziehung entspricht einer (möglichen) Vorbereitungsstufe.
Nach der Abschlussprüfung bzw. dem JMLA Gold wäre der nächste mögliche Schritt die Aufnahmeprüfung an einer Musikuniversität oder einem Konservatorium.
Erläuterungen
Das jährliche Schulgeld ist ein pauschaler Beitrag zum Gesamtpaket einer MS-Ausbildung – ohne zusätzliche Kosten! Mind. 32 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr im gewählten Hauptfach, der Besuch von Ergänzungsfächern und Musikkunde-Kurse sind inkludiert. Gedrittelte Finanzierung einer Musikschule: Schulgeld, Gemeinden, Subventionen des Landes NÖ.
1 Jahreswochenstunde, geblockt auf 2 Module zu je 6 Termine, kleine Hausübungen und ein Test am Ende jedes Moduls zum Wiederholen und Festigen des Gelernten. Musikkunde Junior: In der Regel im zweiten oder dritten Lernjahr, nicht vor der 2. Klasse Volksschule, kann ggf. auch im 1. Jahr der Unterstufe nachgeholt werden. Vor der Abzeichen-Prüfung auf dem Instrument zu absolvieren.
Ensemble, Orchester, Band, Chor etc.; 1 Jahreswochenstunde, je nach Fach/Lehrkraft wöchentlich, 14tägig, monatlich oder variabel geblockt; kann auch auf mehrere Fächer und Lernjahre aufgeteilt werden – wird i. d. R. „automatisch“ zusammengesammelt. Vor der Abzeichen-Prüfung auf dem Instrument zu absolvieren.
Prüfungsprogramm bestehend aus einigen Tonleitern, einem kurzen Blattlesestück und mehreren Stücken unterschiedlichen Charakters, darunter zumindest auch 1 Ensemblestück (Abweichungen je nach Instrument möglich). Die Stücke ergeben sich aus dem laufenden Unterricht, Lehrer und Schüler stellen gemeinsam das Programm zusammen. Die Übertrittsprüfung besteht aus einem Technikteil und einem öffentlichen Kandidatenkonzert. Die Jury setzt sich aus MS-Leitung, Lehrkraft des Schülers und einer weiteren Fachlehrkraft für das jeweilige Instrument zusammen (ggf. auch weitere Jurymitgliedern). Der Kandidat erhält nach der Prüfung von der Jury Feedback in Form eines Beurteilungsgesprächs: Was war gut, was geht besser, nächste mögliche Entwicklungsschritte. Abzeichen- und Urkunden-Verleihung sowie Pressefoto beim Schlusskonzert. Abzeichen sind ein pädagogisches Mittel, jedoch nicht das Ziel einer MS-Ausbildung! Sie ergeben sich zu einem großen Teil von selbst!
Prüfungen als auch Wettbewerbsteilnahmen sorgen für einen konkreten Leistungs- und Übeansporn, und damit für zusätzliche Motivation. Sie sind jedoch pädagogisches Mittel, nicht das erklärte Ziel! Die 1. Übertrittsprüfung steht für das Erlangen eines spieltechnischen wie musikalischen Könnens, das auch eine gewisse Selbständigkeit im Einstudieren neuer Stücke für Musizieren zu Hause, in Ensembles bzw. für Auftritte ermöglicht. Ab diesem Niveau bleibt auch nach der Musikschulzeit ein Großteil des Erlernten erhalten bzw. ist rasch wieder verfügbar. Der Grundstein für die Ausübung eines lebenslangen Hobbys ist gelegt! In vielen Musikvereinen ist die 1. Übertrittsprüfung bzw. das Bronze Abzeichen deshalb Voraussetzung für den Vereinseintritt.
Übertrittsprüfung, Musikschul-Abzeichen und Leistungsabzeichen des Blasmusikverbands meinen alle das Gleiche, die Anforderungen sind identisch. SchülerInnen, die ein Blasinstrument oder Schlagwerk lernen, können wählen, ob sie das Abzeichen der Musikschule oder des Blasmusikverbands erhalten wollen. Leistungsabzeichen-Prüfungen können auch außerhalb der Musikschulen bei Prüfungsterminen des Blasmusikverbands absolviert werden, diese werden selbstverständlich trotzdem als Übertrittsprüfung anerkannt.