Leihinstrumente

Holzblasinstrumente: Querflöte, Klarinette, Saxophon

Blechblasinstrumente: Trompete, Flügelhorn, Horn, Posaune, Tenorhorn, Tuba

Streichinstrumente: Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass

Tasteninstrumente: Akkordeon, Steirische Harmonika

Schlagwerk: kleine Trommel

!!!   NEU: KOSTENLOSES LEIHINSTRUMENT FÜR BLASMUSIK-INSTRUMENTE IM 1. LERNJAHR   !!!

Blasmusik-Instrumente: Querflöte, Klarinette, Saxophon, Trompete, Flügelhorn, Horn, Tenorhorn, Posaune, Schlagzeug - solange der Vorrat reicht!

Näheres über verfügbare Leihinstrumente erfahren Sie bei den Lehrkräften oder über das Verbandsbüro.

Der Musikschulverband hat für die oben genannten Fächer eine begrenzte Anzahl an Leihinstrumente zur Verfügung, die er Neuanfängern sehr günstig zur Verfügung stellt: Sie sollen mit geringem finanziellem Aufwand bzw. Risiko eine Musikschulausbildung beginnen und herausfinden können, ob das Erlernen eines bestimmten Musikinstruments für sie das Richtige ist.

Die Verleihdauer ist grundsätzlich auf maximal zwei Jahre begrenzt. Eine Verlängerung kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag gewährt werden - wenn z. B. der Wechsel von einem Instrument in Kindergröße auf Normalgröße noch nicht, jedoch in absehbarer Zeit möglich ist und/oder das Leihinstrument nicht für Neuanfänger benötigt wird.

Für ein Leihinstrument ist eine jährliche Leihgebühr sowie bei der Rückgabe einmalig eine Pauschale für Reinigung und Service fällig. Diese Pauschale entfällt bei einer Verleihdauer von unter fünf Monaten. Die Höhe der Leihgebühr und der Pauschale für Reinigung & Service finden Sie im Bereich Schulgeld!

Bitte beachten Sie die Vertragsbedingungen für Leihinstrumente.